Als internationaler Konzern tragen wir die Verantwortung, weltweit die Menschenrechte in unserem jeweiligen Einflussbereich zu achten. Wir sorgen dafür, dass unsere Geschäftstätigkeit diese nicht verletzt. Indem wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, erfüllen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung. Gleichzeitig bleiben wir langfristig wettbewerbsfähig.
Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfalt
Wir bekennen uns dazu, Menschenrechte zu achten. Deshalb sind wir bereits im Jahr 2005 dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen wollen wir sowohl an unseren eigenen Standorten als auch innerhalb der gesamten Lieferkette vermeiden. Menschenrechtliche Sorgfalt binden wir daher in unsere Geschäftsprozesse ein. Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umfasst sechs Bausteine:
Wir sehen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als kontinuierlichen Prozess an, den wir stetig anpassen und verbessern. Darum stellen wir unseren Ansatz fortlaufend auf den Prüfstand. Regulatorische Entwicklungen verfolgen wir aufmerksam – beispielsweise die geplante EU-Richtlinie zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Die übergeordnete Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in unserem Einflussbereich liegt bei unserer Geschäftsleitung. Diese fordert deren Einhaltung verbindlich von unseren Managing Directors ein.
Alle Aktivitäten zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht koordiniert konzernweit unsere Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance (SQ). Die Themenverantwortlichen in den jeweiligen Konzernfunktionen, Unternehmensbereichen und lokalen Einheiten sind zuständig dafür, konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dabei geht es beispielsweise darum, menschenrechtliche Sorgfalt in bestehende Prozesse einzubeziehen.
Die bereichsübergreifende Arbeitsgruppe zu Menschenrechten tauscht sich über Aktivitäten und neueste Entwicklungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte aus. 2022 fanden zwei Treffen statt.
Innerhalb des UN Global Compact Netzwerks Deutschland sind wir Mitglied der Business and Human Rights Peer Learning Group. In diesem Arbeitskreis diskutieren wir mit anderen Unternehmen – über Herausforderungen, aktuelle Fragen, Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze bei der Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt.
Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze
Unsere Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie ist unsere übergeordnete Richtlinie und definiert die menschenrechtlichen Anforderungen in unserem Unternehmen. Diese Anforderungen umfassen ein breites Spektrum an Themen, die mit Menschenrechten zusammenhängen. Darunter fallen etwa Produktsicherheit, klinische Studien, Arbeitsschutz und -sicherheit, Chancengleichheit, faire Vergütung, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie der Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit. Die Charta verknüpft und ergänzt bestehende Vorschriften und Richtlinien zu den jeweiligen menschenrechtlichen Aspekten: Dazu gehören beispielsweise
- unser Verhaltenskodex,
- die Social and Labor Standards Policy,
- die EHS-Policy (Corporate Environment, Health and Safety Policy),
- der Supplier Code of Conduct (ehemals Responsible Sourcing Principles),
- unsere Responsible Minerals Sourcing Charter und
- die Charter on Access to Health in Developing Countries.
Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeitenden als auch von unseren Lieferanten und allen Unternehmen, zu denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, dass sie diese Charta einhalten.
2022 entwickelten wir unseren bisherigen Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfalt weiter; Anlass waren die konkreten Anforderungen des neuen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Wir stärkten die bestehenden Prozesse zur Risikoidentifizierung, um unsere Sorgfaltspflicht noch besser zu erfüllen. Unter anderem ernannten wir die Leiterin von Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance zur Menschenrechtsbeauftragten, die zukünftig die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung der Prozesse konzernweit überwachen soll.
Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte identifizieren
Um mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und unserer Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte zu verstehen, führen wir Risikoanalysen durch. Wir untersuchen menschenrechtliche Risiken beispielsweise an unseren Standorten oder bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Risikoanalysen ermöglichen es uns, passgenaue Strategien und Maßnahmen abzuleiten. In unserem Risikoprozess für strategisch wichtige Lieferfirmen erfassen wir menschenrechtliche Risiken. Weitere Informationen dazu, wie wir mit Lieferanten umgehen, beschreibt das Kapitel Nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
Auch beim Einsatz von neuen Technologien kommen wir unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach. Unser Code of Digital Ethics definiert für unser Unternehmen digitalethische Prinzipien und bildet die Grundlage für die Arbeit des Digital Ethics Advisory Panel. Weitere Informationen finden sich im Kapitel Digitalethik.
Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte
Überprüfung unserer Standorte und Lieferanten
Unsere Global Social and Labor Standards Policy definiert die Sozial- und Arbeitsstandards an unseren Standorten. Ob die Vorgaben eingehalten werden, überprüfen wir regelmäßig anhand eines risikobasierten Ansatzes. Dieser berücksichtigt unter anderem Risiken, die entstehen können, wenn sich maßgebliche Gesetze und Vorschriften ändern oder wenn es zu Verstößen gegen international anerkannte Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Unternehmen kommt, wie vom Internationalen Gewerkschaftsbund bewertet und im jährlichen IGB-Index für globale Rechte dokumentiert. Sollten wir bei der Überprüfung einen Verstoß feststellen, definieren wir gemeinsam mit dem verantwortlichen Managing Director und/oder den vor Ort zuständigen HR-Mitarbeitenden Abhilfemaßnahmen.
Zusätzlich begutachten wir Menschenrechtsaspekte an unseren Standorten durch Security Audits. Diese gehören zum Kontrollmechanismus unseres Security Governance Frameworks. Mit der erhöhten Risikotransparenz und einer zentralen CAPA-Nachverfolgung sorgen wir dafür, dass unsere Standorte sicherheitsrelevante Menschenrechtsaspekte erfüllen.
Ob unsere strategisch wichtigen Lieferfirmen die Menschenrechte einhalten, prüfen wir über Daten der Initiative Together for Sustainablity (TfS).
Menschenrechte und Investitionsentscheidungen
Bei Projekten, die eine bestimmte Investitionshöhe überschreiten, entscheidet das Investment-Komitee über die Freigabe der Investition. Das Komitee bewertet bei solchen Projekten unter anderem Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte. Darüber hinaus ist für uns bei Investitionsentscheidungen der Merck-Verhaltenskodex verpflichtend. Auch bei Fusionen und Übernahmen integrieren wir Menschenrechtsthemen in den Entscheidungsprozess.
Bewusstsein bei unseren Mitarbeitenden schaffen
Über einen Online-Kurs schulen wir unsere Managing Directors sowie das Senior Management dazu, die Anforderungen unserer Social and Labor Standards Policy in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Unser Onboarding-Training für alle neuen EHS-Manager deckt weiterhin das Thema Menschenrechte ab und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Thematik moderne Sklaverei. Zudem fand im Berichtsjahr ein Training für den Aufsichtsrat rund um die Anforderungen und Umsetzung des neuen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) statt.
Um die Achtung der Menschenrechte konzernweit noch stärker zu verankern, bauen wir unsere interne Kommunikation kontinuierlich aus. So schärfen wir das Bewusstsein für Menschenrechte und moderne Sklaverei. Über unser globales Nachhaltigkeitsnetzwerk führten wir beispielsweise im Berichtsjahr ein Webinar zum Thema Menschenrechte im Unternehmenskontext durch. Darüber hinaus fanden für ausgewählte Zielgruppen virtuelle Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des deutschen LKSG statt.
Schulungen unserer Lieferfirmen
Gemeinsam mit TfS führten wir im Berichtsjahr die Schulungsplattform TfS Academy ein. Die Plattform stellt Mitarbeitenden von TfS-Mitgliedsunternehmen und deren Lieferanten insgesamt 165 Kurse in bis zu neun Sprachen bereit. Das Modul zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht deckt beispielsweise die Themen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung und Belästigung ab. Darüber hinaus beteiligten wir uns an den #TfSTalks, einer interaktiven Webinar-Reihe.
Unsere Berichterstattung
Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Ansätze, Maßnahmen und Ergebnisse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: Jährlich fassen wir diese Informationen in unserem Nachhaltigkeitsbericht zusammen. Zudem sind wir in Australien und in Großbritannien nach dortigen Gesetzen verpflichtet, Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel offenzulegen. 2022 veröffentlichten wir neben dem UK Modern Slavery Statement unser Merck Australia Modern Slavery Statement. Beide Erklärungen sind von der Vorsitzenden unserer Geschäftsleitung unterzeichnet und auf unserer Website veröffentlicht.
Unser Beschwerdemechanismus
Unsere Compliance-Hotline ist der wichtigste Beschwerdekanal für potenzielle Menschenrechtsverstöße. Sowohl unsere Beschäftigten als auch externe Stakeholder können Verdachtsfälle in ihrer jeweiligen Landessprache über dieses konzernweite Whistleblowing-System melden: kostenlos und anonym, entweder per Telefon oder über eine webbasierte Anwendung. Allen eingegangenen Beschwerden gehen wir nach und ergreifen Gegenmaßnahmen, falls erforderlich. Weitere Informationen zur Compliance-Hotline finden sich im Kapitel Compliance-Management.
Auf Basis unserer Compliance-Hotline lagen uns im Berichtsjahr in unserem eigenen Geschäftsbereich keine Anhaltspunkte weder in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit noch in Bezug auf das Recht auf Tarifverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit vor. In Bezug auf Zwangsarbeit wurden wir darüber informiert, dass wir Gummihandschuhe angeboten haben, für die einem Hersteller Arbeitsmissbrauch einschließlich Zwangsarbeit in Malaysia vorgeworfen wird. Der Sachverhalt wird weiter untersucht. Unser Lieferant hat bereits die Geschäftsbeziehungen mit dem Hersteller beendet; demzufolge liegt auch keine Geschäftsbeziehung in der betroffenen Lieferkette mehr zwischen Merck und dem Hersteller vor.