Als internationaler Konzern tragen wir die Verantwortung, Menschenrechte weltweit in unserem Einflussbereich zu achten. Wir sorgen dafür, dass unsere Geschäftstätigkeit sie nicht verletzt. Indem wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, erfüllen wir die steigenden Erwartungen unserer Stakeholder: So bleiben wir langfristig wettbewerbsfähig.
Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfalt
Wir bekennen uns dazu, Menschenrechte zu achten. Deshalb sind wir bereits im Jahr 2005 dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen wollen wir sowohl an unseren eigenen Standorten als auch innerhalb der gesamten Lieferkette vermeiden. Menschenrechtliche Sorgfalt binden wir daher in unsere Geschäftsprozesse ein. Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umfasst sechs Bausteine.
Wir sehen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als kontinuierlichen Prozess an, den wir stetig anpassen und verbessern. Darum stellen wir unseren Ansatz fortlaufend auf den Prüfstand. Regulatorische Entwicklungen verfolgen wir aufmerksam – beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die geplante EU-Richtlinie zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Die übergeordnete Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in unserem Einflussbereich liegt bei unserer Geschäftsleitung. Diese fordert deren Einhaltung verbindlich von unseren Managing Directors ein.
Alle Aktivitäten zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht koordiniert konzernweit unsere Einheit „Group Corporate Sustainability“. Die Themenverantwortlichen in den jeweiligen Konzernfunktionen, Unternehmensbereichen und lokalen Einheiten sind zuständig dafür, konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dabei geht es beispielsweise darum, menschenrechtliche Sorgfalt in bestehende Prozesse einzubeziehen.
Die bereichsübergreifende Arbeitsgruppe zu Menschenrechten entwickelt funktionsübergreifende Maßnahmen, mit denen wir unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen. Weiterhin tauscht sie sich über Aktivitäten und aktuelle Entwicklungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte aus. Die Arbeitsgruppe tagt drei- bis viermal im Jahr.
Innerhalb des Deutschen Global Compact Netzwerks sind wir Mitglied der „Business and Human Rights Peer Learning Group“. In diesem Arbeitskreis tauschen wir uns mit anderen Unternehmen aus – über Herausforderungen, aktuelle Fragen, Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze bei der Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt.
Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze
Unsere Merck-Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie ist unsere übergeordnete Richtlinie und definiert die menschenrechtlichen Anforderungen in unserem Unternehmen. Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeitern als auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie diese Charta einhalten.
Die Charta verknüpft und ergänzt unsere bestehenden Vorschriften und Richtlinien, die einen Bezug zu Menschenrechten haben: Dazu gehören beispielsweise unser Verhaltenskodex, die „Social and Labor Standards Policy“, die EHS-Policy („Corporate Environment, Health and Safety Policy“), die „Responsible Sourcing Principles“, unsere „Responsible Minerals Sourcing Charter“ sowie die „Charta on Access to Health in Developing Countries“. Unsere Standards decken ein breites Spektrum an Themen ab, die mit Menschenrechten zusammenhängen: Sie umfassen etwa Produktsicherheit, Arbeitsschutz und -sicherheit, Chancengleichheit, faire Vergütung, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie den Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit.
Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte identifizieren
Um mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und unserer Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte zu verstehen, führen wir Risikoanalysen durch. Wir untersuchen menschenrechtliche Risiken beispielsweise an unseren Standorten oder bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Risikoanalysen ermöglichen es uns, passgenaue Strategien und Maßnahmen abzuleiten.
Auch in unserem Risikoprozess für strategische Lieferanten erfassen wir menschenrechtliche Risiken. Weitere Informationen dazu, wie wir mit Lieferanten umgehen, beschreibt das Kapitel Nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
Auch beim Einsatz von neuen Technologien kommen wir unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach. 2021 verabschiedeten wir den „Code of Digital Ethics“. Dieser definiert für unser Unternehmen digitalethische Prinzipien und bildet die Grundlage für die Arbeit des Digital Ethics Advisory Panel. Weitere Informationen finden sich im Kapitel Digitalethik.
Im Berichtsjahr analysierten wir unsere Aktivitäten zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Dabei berücksichtigten wir Stakeholder- sowie regulatorische Anforderungen. Die Analyse ergab, dass wir ein unternehmensweit einheitliches Verfahren benötigen, um die Wirksamkeit unserer menschenrechtlichen Sorgfalt besser bewerten zu können. Darüber hinaus wollen wir unsere Arbeitsgruppe zu Menschenrechten weiter stärken – indem wir beispielsweise unsere Unternehmensbereiche intensiver einbeziehen.
Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte
Überprüfung unserer Lieferanten und Standorte
Durch interne Audits überprüfen wir, ob die Arbeitsplatzanforderungen unserer Menschenrechtscharta an unseren Standorten eingehalten werden. Weitere Informationen zu internen Audits finden sich im Kapitel Compliance-Management.
Zusätzlich begutachten wir Menschenrechtsaspekte an unseren Standorten durch „Site Security Risk Assessments“. 2021 haben wir die Assessments in Form von „Security Audits“ weiter formalisiert; sie werden zukünftig in regelmäßigen Abständen gemäß jährlichem Auditplan umgesetzt. Die Audits gehören zum Kontrollmechanismus unseres „Security Governance Frameworks“. Mit der erhöhten Risikotransparenz und einer zentralen CAPA-Nachverfolgung sorgen wir dafür, dass unsere Standorte sicherheitsrelevante Menschenrechtsaspekte erfüllen.
Ob unsere strategischen Lieferanten die Menschenrechte einhalten, prüfen wir über Daten der Initiative „Together for Sustainablity“ (TfS).
Menschenrechte und Investitionsentscheidungen
Bei Projekten, die eine bestimmte Investitionshöhe überschreiten, entscheidet das Investment-Komitee über die Freigabe der Investition. Das Komitee bewertet bei solchen Projekten unter anderem Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte. Darüber hinaus ist für uns bei Investitionsentscheidungen der Merck-Verhaltenskodex verpflichtend. 2021 integrierten wir Menschenrechtsthemen in den Entscheidungsprozess bei Fusionen und Übernahmen.
Bewusstsein bei unseren Mitarbeitern schaffen
Um die Achtung der Menschenrechte im gesamten Unternehmen noch stärker zu verankern, bauen wir unsere interne Kommunikation kontinuierlich aus. So schärfen wir das Bewusstsein für Menschenrechte und moderne Sklaverei.
Über einen Online-Kurs schulen wir unsere Managing Directors sowie Führungskräfte direkt unterhalb der Geschäftsleitung dazu, die Anforderungen unserer Menschenrechtscharta sowie unserer „Social and Labor Standards Policy“ in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Zudem deckt das Onboarding-Training für alle neuen EHS-Manager die Themen Menschenrechte und moderne Sklaverei ab. Im Berichtsjahr thematisierten zudem die regional stattfindenden Security-Academy-Meetings aktuelle Entwicklungen zu Menschenrechten und moderner Sklaverei. Die „Security Academy“ ist eine Bildungsplattform für unsere lokalen, nationalen und regionalen Security-Funktionen. Sie behandelt sicherheitsrelevante Themen und wird von der Konzernfunktion „Corporate Security“ koordiniert.
Schulungen unserer Lieferanten
Im Rahmen unserer TfS-Mitgliedschaft beteiligten wir uns im Berichtsjahr daran, ein Konzept für eine Schulungsplattform im Nachhaltigkeitsmanagement zu entwickeln: Diese soll im Laufe des Jahres 2022 an den Start gehen. Sie wird weltweit in mehreren Sprachen für alle Einkäufer und Lieferanten der 31 TfS-Mitgliedsunternehmen verfügbar sein.
Darüber hinaus beteiligten wir uns unter anderem mit einem Beitrag zu Konfliktmineralien an den „#TfSTalks“. In diesem neuen, interaktiven Webinar-Format tauschen sich Unternehmen über nachhaltigkeitsbezogene Best-Practice-Ansätze aus.
Unsere Berichterstattung
Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Ansätze, Maßnahmen und Ergebnisse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: Jährlich fassen wir diese Informationen in unserem Nachhaltigkeitsbericht zusammen. Zudem sind wir in Australien und in Großbritannien nach dortigen Gesetzen verpflichtet, Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel offenzulegen. 2021 veröffentlichten wir neben dem „UK Modern Slavery Statement“ unser erstes „Merck Australia Modern Slavery Statement“. Beide Erklärungen sind von der Vorsitzenden unserer Geschäftsleitung unterzeichnet.
Unser Beschwerdemechanismus
Unsere „Compliance-Hotline“ ist der wichtigste Beschwerdekanal für potenzielle Menschenrechtsverstöße. Unsere Mitarbeiter, aber auch externe Stakeholder können Verdachtsfälle in ihrer jeweiligen Landessprache über unser konzernweites Whistleblowing-System, unsere Compliance-Hotline, melden: kostenlos und anonym, entweder per Telefon oder über eine webbasierte Anwendung. Allen eingegangenen Beschwerden gehen wir nach und ergreifen Gegenmaßnahmen, falls erforderlich. Im Berichtsjahr stellten wir keine Verstöße fest, weder zu Kinder- oder Zwangsarbeit noch zum Recht auf Kollektivverhandlungen oder zur Vereinigungsfreiheit. Weitere Informationen zur Compliance-Hotline finden sich im Kapitel Compliance-Management.