Corporate Governance

Um ein verlässlicher Partner für unsere Investoren zu sein, bemühen wir uns, den wachsenden Anforderungen des Kapitalmarktes gerecht zu werden. Für Nachhaltigkeit und Transparenz folgen wir strengen Regeln.


Transparent und glaubwürdig

Bei Merck folgen wir dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Unsere Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise der Gremien sowie die Zielgrößen für den Frauenanteil.

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild! Sie finden unsere Berichte und Dokumente zu Corporate Governance hier.

Jahresberichte
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Jahresberichte

Unser Finanzdaten-Center bietet verschiedene Optionen für das Aufrufen und Herunterladen unserer Kennzahlen und Finanzdaten. Auch unsere Jahresberichte sind dort zu finden.

Jahreshauptversammlung
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Jahreshauptversammlung

Einmal pro Jahr kommen unsere Anteilseigner zusammen, um wichtige Entscheidungen für unsere künftige Geschäftsentwicklung zu treffen. Wir stellen umfassendes Material zur Verfügung, damit unsere Aktionäre gut informiert abstimmen können.

Satzung
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Satzung

Unsere Satzung beschreibt die Ziele des Unternehmens, die einzigartige Struktur von Merck durch den Familienbesitz sowie Verantwortungen und andere strukturelle Prozesse.

Gremien und Ausschüsse

Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat steuern und überwachen die Umsetzung der Unternehmensvision gemeinsam mit dem Gesellschafterrat. Drei Ausschüsse überwachen unsere Geschäftsaktivitäten und stehen uns als verlässliche und erfahrene Berater zur Seite.

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Directors' Dealings

Merck ist, wie vom deutschen Gesetzgeber gefordert, überaus transparent bei allen größeren Transaktionen, die Führungspersonen von Merck vornehmen. Das stellt sicher, dass es nicht zu Insidergeschäften kommt. Kapitalmarktakteure gewinnen durch die Veröffentlichung Einblicke in Investitionsentscheidungen von „Merck-Insidern“.

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Mitteilung über Stimmrechte

Investoren sind gesetzlich verpflichtet, Merck und die zuständigen deutschen Behörden zu informieren, wenn ihr Stimmrechtsanteil gewisse Schwellen erreicht oder über- bzw. unterschreitet.

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