Der zusammengefasste Lagebericht der Merck KGaA und des Merck-Konzerns enthält für das Geschäftsjahr 2021 erstmals eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 315b, 315c in Verbindung mit 289b bis 289e Handelsgesetzbuch (HGB) in Form eines separaten Kapitels. Die nichtfinanzielle Erklärung orientiert sich an den Anforderungen des Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Sie enthält auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung einer Prüfung unterzogen, um begrenzte Sicherheit (Limited Assurance) zu erlangen. Verweise auf Informationen außerhalb des Lageberichts sind nicht Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung. Weiterführende Inhalte auf externen oder konzerneigenen Internetseiten – mit Ausnahme des Nachhaltigkeitsberichts – gehören nicht zu den von KPMG geprüften Informationen. Unser Nachhaltigkeitsbericht erfüllt die Anforderungen des GRI-Standards – Berichtsoption „Umfassend“ und ist ab dem 12. April 2022 als Online-Version abrufbar. Darin publizieren wir auch Berichte nach den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Beschreibung des Geschäftsmodells
Unser Geschäftsmodell sowie die Konzernstruktur, -führung und -strategie beschreiben wir im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“.
Gute Unternehmensführung
Unsere Anforderungen an eine verantwortungsvolle Unternehmensführung leiten sich einerseits ab aus unseren Unternehmenswerten und andererseits aus Regulierungen, externen Initiativen und internationalen Leitlinien, zu denen wir uns bekennen. Solche Anforderungen berücksichtigen wir in unserer Nachhaltigkeitsstrategie und in unseren konzernweiten Regelwerken. Diese Regelwerke umfassen Chartas und Prinzipien, die für das gesamte Unternehmen gelten, bis hin zu spezifischen Standards und Prozessen für einzelne Unternehmensbereiche oder Standorte.
Einige Beispiele: Unsere Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Unsere konzernweite Social and Labor Standards Policy greift die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf. Die EHS-Policy (Corporate Environment, Health and Safety Policy) für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit bildet die Grundlage für die Umsetzung der Responsible Care® Global Charter der chemischen Industrie in unserem Unternehmen. Unsere Regulatory Affairs Governance Policy für Chemieprodukte legt Prozesse und Managementstrukturen für die Produktsicherheit fest.
Grundsätzlich halten wir alle anwendbaren Gesetze ein. Bei Bedarf überprüfen wir unsere internen Richtlinien, Standards und Handlungsanweisungen und passen diese an, um Änderungen in der regulatorischen Landschaft zu entsprechen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Unsere unternehmensinternen Standards konkretisieren für die operativen Prozesse alle Vorgaben aus Chartas, Prinzipien und Policies. Diese Standards werden fortlaufend von den betreffenden Fachabteilungen aktualisiert und sind in unserem Intranet verfügbar. Für ihre Umsetzung und Einhaltung sind die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zuständig. Wir informieren und schulen unsere Mitarbeiter zu allen Regeln, die sie betreffen.
Mit Managementsystemen definieren wir Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten und steuern Prozesse. Sie basieren beispielsweise auf den international anerkannten Normen ISO 9001 für Qualitätsmanagement, GxP für gute Arbeitspraxis in der Pharmaindustrie und ISO 14001 für Umweltmanagement. Unser Unternehmen wird regelmäßig von einer unabhängigen Auditierungsgesellschaft nach ISO 14001 und ISO 9001 zertifiziert. Für beide Normen halten wir Gruppenzertifikate.
Wir unterstützen folgende Initiativen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung:
- Global Compact der Vereinten Nationen
- Responsible Care® Global Charter der chemischen Industrie
- Unternehmensnetzwerk Together for Sustainability (TfS)
- Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI)
- Initiative Chemie3, eine Kooperation des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), des Bundesarbeitgeberverbands Chemie (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Strategischer und organisatorischer Nachhaltigkeitsansatz
Zahlreiche weltweite Herausforderungen – wie der Klimawandel, Ressourcenknappheit und ungleiche Gesundheitschancen in verschiedenen Ländern – sind auch für unser Unternehmen entscheidend. Um sie zu bewältigen, suchen wir fortlaufend nach wissenschaftlichen und technologischen Lösungen. Gleichzeitig arbeiten wir daran, unsere Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie beschreiben wir im Kapitel „Strategie“ des Lageberichts im Geschäftsbericht 2021 sowie ausführlich im Kapitel „Nachhaltigkeitsstrategie“ des Nachhaltigkeitsberichts 2021.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Unsere Geschäftsleitung ist konzernübergreifend für unsere Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Sie hat unsere drei strategischen Ziele verabschiedet: Im Jahr 2030 erreichen wir durch nachhaltige Wissenschaft und Technologie Fortschritt für mehr als eine Milliarde Menschen. Bis 2030 verankern wir Nachhaltigkeit in allen unseren Wertschöpfungsketten. Bis 2040 werden wir klimaneutral und reduzieren unseren Ressourcenverbrauch (Details dazu im Kapitel „Strategie”).
Zuständig für die Erarbeitung und Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Einheit Group Corporate Sustainability. Diese informiert die Geschäftsleitung regelmäßig über Fortschritte und Handlungsbedarf. Sie ist Teil der neu geschaffenen Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance, die an die Vorsitzende der Geschäftsleitung berichtet. Damit liegt die übergeordnete Verantwortung auf Geschäftsleitungsebene für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance kurz ESG) ebenfalls bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
Group Corporate Sustainability ist auch für das Corporate Sustainability Council verantwortlich. Das Gremium setzt sich aus Vertretern unserer Unternehmensbereiche sowie wichtiger Konzernfunktionen wie Einkauf, Personal und Strategie zusammen. Council-Mitglieder aus verschiedenen Ländern bringen regionale Nachhaltigkeitsaspekte ein. Das Corporate Sustainability Council steuert und kontrolliert die konzernweite Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Es gleicht sie mit den einzelnen Geschäftsstrategien ab, definiert Prioritäten und legt auch weltweit gültige Nachhaltigkeitsrichtlinien fest. Darüber hinaus empfiehlt es der Geschäftsleitung entsprechende Initiativen. Jedes Geschäftsleitungsmitglied ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs auch für Nachhaltigkeit verantwortlich.
Im November 2021 gründeten wir einen externen Expertenrat für Nachhaltigkeit. Das Merck Sustainability Advisory Panel (MSAP) besteht aus sechs unabhängigen internationalen Fachleuten für nachhaltigkeitsbezogene Themen. Diese beraten das Unternehmen in ausgewählten Fragen und beurteilen dessen Nachhaltigkeitsleistung sowie geplante Aktivitäten.
Themen für die nichtfinanzielle Erklärung
Wir sind nach § 289c Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs verpflichtet, Themen auf ihre „doppelte Wesentlichkeit“ zu prüfen. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit verlangt, dass Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten gemacht werden müssen, sobald zwei Kriterien erfüllt sind. Erstens: Die Angaben ermöglichen es nachzuvollziehen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf nichtfinanzielle Aspekte auswirkt. Und zweitens: Die Angaben sind notwendig, um den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens zu verstehen. 2021 prüften wir die im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) ermittelten Themen auf ihre doppelte Wesentlichkeit.
Folgende Sachverhalte erreichten in diesem Jahr die Relevanzschwelle für die doppelte Wesentlichkeit. Sie beziehen sich auf unseren gesamten Konzern inklusive seiner 227 Gesellschaften in 66 Ländern. Abweichungen vom Berichtsrahmen sind an entsprechender Stelle gekennzeichnet.
Aspekt |
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Sachverhalt |
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Umweltbelange |
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Arbeitnehmerbelange |
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Sozialbelange |
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Achtung der Menschenrechte |
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
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Weitere Sachverhalte |
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Im Rahmen unseres umfassenden Risiko- und Chancen-Managements identifizieren wir auch aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen, die sich aus ESG-Aspekten (Environmental, Social, Governance) ergeben. Dies beinhaltet die Erfassung der Bruttorisikowerte für Schadenshöhe und Wahrscheinlichkeit, sowie die nach risikomindernden Maßnahmen verbleibenden Nettorisikopositionen. Wir haben keine Risiken identifiziert, die auf Nettobasis die Wesentlichkeitskriterien gemäß § 289c (3) Nr. 3 und 4 HGB erfüllen. Weitere Risiken stellen wir im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts dar.
** Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung war nicht Teil der Abschlussprüfung sondern wurde von KPMG einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen.