Als Hersteller von Medikamenten sind wir regulatorisch und gesetzlich aufgefordert, Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit unserer Produkte vor der klinischen Prüfung im Rahmen von Tierversuchen nachzuweisen. Internationale und nationale Gesetze regeln Art und Umfang der bei den Behörden vorzulegenden Daten. Tierversuche sind durch die Verpflichtung gerechtfertigt, Menschenleben zu retten und menschliches Leid zu lindern. Als Zeichen für die Einhaltung höchster Tierschutz-Standards haben wir für unser Forschungszentrum in Genf im Juni 2010 und für unser Institut für Toxikologie in Darmstadt im Februar 2011 die volle AAALAC-Akkreditierung erlangt, weitere Akkreditierungen an anderen Standorten werden vorbereitet und für die nächsten Jahre erwartet.
Für unsere Chemikalien schreibt die 2007 in Kraft gesetzte europäische Chemikalien-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) vor, dass alle in der EU selbst hergestellten oder in die EU importierten Chemikalien registriert und unter Einhaltung
bestimmter Vorgaben bewertet werden, um das Gefahrenpotenzial ermitteln zu können. Dies schließt in Abhängigkeit von der gehandhabten Stoffmenge auch Tierversuche ein. Auch aus eigenem Interesse reduzieren wir die Zahl der Tierversuche auf ein Minimum, indem wir mit anderen
Herstellern, Importeuren und Anwendern im sogenannten SIEF (Substance Information Exchange Forum) zusammenarbeiten und Stoffinformationen austauschen. So kann die Durchführung von Tierversuchen, die unter voller Berücksichtigung des Verbraucherschutzes nicht zwingend erforderlich sind, verhindert werden bzw. die Wiederholung von bereits durchgeführten Tierversuchen vermieden werden.
Merck Millipore führt selbst keine Tierversuche durch, ist aber auf Tiere für die Produktion von Antikörpern angewiesen. In diesem Prozess werden Standards eingehalten, um Stress und Schmerz für die Tiere zu vermeiden. Merck Millipore arbeitet weiter daran, die Zahl der eingesetzten Tiere so gering wie möglich zu halten.