Im Unternehmensbereich Chemie beinhaltet Produktsicherheit die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Herstellung, Handhabung, den Import, die Vermarktung, das Recycling und die Entsorgung der Chemikalien. So deckt sie die internationalen und nationalen Chemierechtsnormen ab, wie z. B. das globale Einstufungssystem für Chemikalien
GHS, die EU-Chemikalienverordnung REACH, die US-amerikanische Chemikaliengesetzgebung TSCA (Toxic Substances Control Act) und das bundesdeutsche Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG). Ebenso umfasst Produktsicherheit Rechtsnormen, die sich auf den Transport von Gefahrstoffen, auf Biozide, Kosmetika, Chemikalien für Lebensmittel und Futtermittel etc. beziehen. Im Hinblick auf die europäische Richtlinie RoHS (Restriction of hazardous substances, Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) stellen wir unseren Kunden entsprechende Erklärungen und analytische Berichte bereit, damit sie wiederum ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können.
Für die Gewährleistung der Sicherheit unserer Produkte aus dem Unternehmensbereich Chemie haben wir mit der „Merck Group Policy Product Safety Chemicals“ globale Prozesse zur Definition, Steuerung und Umsetzung von Produktsicherheit sowie die Managementstrukturen etabliert.
Eine Gruppenfunktion ist global für Produktsicherheit verantwortlich. Darüber hinaus gibt es weltweit lokale Verantwortlichkeiten an den Standorten und in den Gesellschaften. Im Jahr 2010 wurde außerdem das Group Product Safety Committee als höchstes Gremium für alle die Produktsicherheit unserer Chemikalien betreffenden Fragestellungen gegründet.